16 November 2024

Redaktionelle Politik

1. Einleitung

Ars Vitalis ist bestrebt, objektive, evidenzbasierte und vertrauenswürdige Informationen und Richtlinien zu Gesundheit und Nahrungsergänzungsmitteln bereitzustellen.

Die folgenden Abschnitte legen unsere redaktionellen Grundsätze, Standards und Prozesse dar:

2. Grundsätze

2.1 Genauigkeit

Unsere Inhalte werden genau, ausgewogen und transparent sein. Die bereitgestellten Informationen werden anhand der besten verfügbaren wissenschaftlichen Nachweise überprüft, und die Quellen werden nach Möglichkeit benannt. Wenn ein Inhalt Vermutungen oder Meinungen enthält, wird dies deutlich angegeben.

2.2 Verantwortlichkeit

Ars Vitalis ist seinen Zielgruppen gegenüber verantwortlich und wird fair mit ihnen umgehen. Wir sind offen für die Anerkennung von Fehlern und fördern eine Lernkultur durch Rückmeldungen der Benutzer. Darüber hinaus werden die redaktionellen Prozesse transparent sein.

2.3 Dienst am Publikum

Ars Vitalis wird die Interessen seiner Zielgruppen an erster Stelle stellen, wenn es um die Beschaffung und Entwicklung von Inhalten geht. Wir werden relevante Fachverbände, Wohltätigkeitsorganisationen und andere Interessengruppen konsultieren, aber die Interessen unserer Kunden werden oberste Priorität haben.

2.4 Geschmack und Anstand

Alle Inhalte auf unserer Website sind für ein allgemeines Publikum geeignet und enthalten keine als beleidigend empfundenen Materialien.

2.5 Unparteilichkeit und Vielfalt der Meinungen

Unsere Inhalte werden objektiv, unparteiisch und ausgewogen sein. Wenn sich Ansichten unterscheiden und kein wissenschaftlicher Konsens gefunden werden kann, werden wir alle wesentlichen Meinungsstränge wiedergeben und die Unsicherheit deutlich darlegen.

2.6 Datenschutz

Wir verpflichten uns zur Einhaltung strenger Datenschutzkontrollen. Persönliche Informationen, einschließlich jeglicher Korrespondenz, werden ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Benutzers nicht offengelegt, es sei denn, wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet (z. B. durch eine gerichtliche Anordnung) oder die Offenlegung dient dem öffentlichen Interesse. Die Erlaubnis der Nutzer wird eingeholt, wenn fotografische Bilder verwendet werden.

2.7 Finanzierung

UK Business Marketing finanziert unsere Online-Kommunikation. UK Business Marketing ist in England und Wales registriert. Wir schalten keine Werbung und akzeptieren keine Unternehmenssponsoring.

3. Standards

Ars Vitalis verfügt über ein engagiertes Team von Redakteuren. Wir haben einen klaren Auftrag, genaue, ausgewogene und transparente Informationen zu liefern. Dementsprechend wird von keinem Website-Redakteur, Autor oder Administrator verlangt oder erlaubt, bevorzugte Behandlung für eine Partnerorganisation zu bieten, und alle Redaktionsmitarbeiter müssen alle finanziellen oder sonstigen Interessen, die sie möglicherweise in Unternehmen oder Organisationen im Zusammenhang mit Gesundheit und Nahrungsergänzungsmitteln haben, vollständig offenlegen.

Gemäß unserer Richtlinie sind alle Mitarbeiter, einschließlich der Redaktionsmitarbeiter, verpflichtet, jegliche Interessenkonflikte mit anderen Organisationen, einschließlich Unternehmen im Zusammenhang mit Gesundheit und Nahrungsergänzungsmitteln, offenzulegen.

Unser Chief Executive Officer untersucht mögliche Interessenkonflikte oder Beschwerden auf https://ars-vitalis.de; diese werden vom Website-Editor hervorgehoben, der die Angelegenheit untersucht und eine Entscheidung trifft. Darüber hinaus fordern wir von externen Organisationen oder Einzelpersonen, die Inhalte produzieren, dass solche Agenten ähnlich außerhalb liegende Interessen offenlegen.

4. Schulung der Mitarbeiter

Alle Redaktionsmitarbeiter erhalten eine Schulung, um sicherzustellen, dass die redaktionellen Standards eingehalten werden.

5. Redaktionsprozess

5.1 Phase 1: Recherche

Das auf Beweisen basierende Wissen, das alle unsere Inhalte informiert, stammt aus der direkten Erfahrung von Personen, die mit Gesundheit und Nahrungsergänzungsmitteln beschäftigt sind. Um dieses Wissen zusammenzuführen und den Benutzern ein abgerundetes und ausgewogenes Paket von Material zu einem bestimmten Thema zu bieten, erfordert unsere Agentur für Gesundheit und Nahrungsergänzungsmittel von ihren Inhaltsautoren die Konsultation der folgenden Ressourcen: Für begutachtete Forschung konsultieren sie die National Library for Health (NLH), die ein System entwickelt hat, um verschiedene Arten von Forschungsnachweisen hinsichtlich ihrer Gültigkeit zu klassifizieren. Für Kenntnisse aus direkter Erfahrung konsultieren sie Personen mit direkter und aktueller Erfahrung im Umgang mit Gesundheit und Nahrungsergänzungsmitteln, anerkannte nationale Wohltätigkeitsorganisationen mit Fachkompetenz und Interessenvertreter sowie Personen, die direkt von einem Thema oder einer Frage betroffen sein können.

5.2 Phase 2: Produktion

Sobald ein Inhalt entworfen wurde, wird er von einem Mitglied des Teams der Agentur für Gesundheit und Nahrungsergänzungsmittel überprüft:

Er wird auf Folgendes überprüft:

  • Genauigkeit
  • Ausgewogenheit
  • Zugänglichkeit
  • Ton

Der schriftliche Inhalt wird dann dem Website-Editor zur Überprüfung auf Folgendes übergeben:

  • Gängige faktische Fehler
  • Rechtschreibung
  • Grammatik
  • Einhaltung des Hausstils
  • Gesamtauftritt
  • Klarheit

5.3 Phase 3: Genehmigung der Richtlinien

Die Zustimmung unseres Chief Executive Officers ist erforderlich, bevor unsere Richtlinien online veröffentlicht werden.

5.4 Phase 4: Überprüfung des Inhalts

Die Inhalte auf der Website https://ars-vitalis.de/ werden systematisch überprüft. Wesentliche Inhalte werden jährlich überprüft, und Inhalte, die weniger anfällig für Wissens- und Evidenzänderungen sind, werden mindestens alle zwei Jahre überprüft.

Kommentare von Benutzern und Interessengruppen zu veröffentlichten Inhalten werden täglich geprüft, sobald sie eintreffen, und Inhalte werden sofort überprüft und geändert, wenn dies erforderlich ist.

6. Beschwerdeverfahren

Im unwahrscheinlichen Fall einer Beschwerde über Online-Inhalte, die der Editor nicht lösen kann, wird die Angelegenheit dem Chief Executive vorgelegt.